Die neue
"Selbständigkeit"
-
Die neuen "Mehrheits"-Gesellschafter
Die Pläne von G+J zur Ausgliederung
laufen darauf hinaus, das das G+J-Unternehmen nur noch zu 10 Prozent an
der jeweiligen Firma beteiligt. Die andere Anteilen halten zu jeweils 45
Prozent der verantwortliche Lokalredakteur bzw. Leiter der Geschäftsstelle.
-
Dienstleistungsvertrag sichert Abhängigkeit
Zwischen den neuen GmbHs und dem DD+V
wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen,
der die Rechten und Pflichte beschreibt. So gewährleistet der DD+V,
dass die Räume für die GmbH durch DD+V gestellt werden. Dies
trifft auch auf die technische Ausstattung mit Redaktionstechnik u.a.m.
zu.Faktisch bringen diese Dienstleistungsverträge die GmbHs in eine
Abhängigkeit vom DD+V. Von einem eigenständigen agieren am lokalen
Markt kann eher nicht die Rede sein. Die 10 Prozent, die strukturelle Abhängigkeit
durch Dienstleistungsvertrag, die Stellung des Geschäftsführer
(in zwei von drei Gesellschaften stellt G+J den Geschäftsführer)
sowie die Stellung der SZ in den jeweiligen Verbreitungsgebieten sichern
die Abhängigkeit.
-
Gewinnbeteiligung ist keine Beteiligung
am Ergebnis der GmbH
Den Beschäftigten soll eine Art Gewinnbeteiligung
zugesagt werden. Materiel soll sie sich um die 2000 - 3000 Mark belaufen.
Die Umsetzung wird sich aber eher nicht am Ergebnis der GmbH (z.B. Umsatzrendite)
orientieren, sondern an andere Vorgaben, die auf eine Art Produktivitätsbeteiligung
hinauslaufen - sei es Anzeigenabhängig, sei es Abhängig von Kennzahlen
eingesparten Kosten o.a.m. Die bisherigen Erfahrungen mit diesen "Beteiligungen"
laufen darauf hinaus, dass wenn das Ziel in dem einem Jahr erreicht wurde,
diese als Basisbezug für das nächste Jahr genommen wird. D.h.
die Beteiligung ist dann zu Ende, wenn man sich beim örtlichen Arbeitsamt
angemeldet hat, da der letzte Einsparungsbetrag der eigene Arbeitspltz
war.