Auszug
aus den Dienstleistungsverträge DD+V und neue GmbH
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Der DD+V vermietet an die RuV die jetzigen
Verlagsraume in Freital und Dippoldoswalde. Der Mieter übernimmt alle
Rechte und Pflichten außer der Mietzahlung.
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Der DD+V übernimmt ab 1.12. das Rechnungswesen
für die RuV, ebenfalls die Gehaltsbuchhaltung, die Erstellung von
Auswertungen und die Anfertigung der Steuerunterlagen sowie die Aufbewahrung
und Pflege der Personalakten. Diese sollen (separat von den DD+V-Akten
aufbewahrt) und nur den Mitarbeitern zugänglich sein, die mit der
Bearbeitung der RuV-Personalakten beauftragt sind. Die RuV kann Einzelauswertungen
in Auftrag geben. Auf Wunsch übernimmt der DD+V auch die Materialbeschaffüng.
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Datenverarbeitungsanlage: Der DD+V vermietet
an die RuV die vorhandene Datenverbeitungsanlage. Die Auswahl der Datenverarbeitungsanlage
liegt beim Mieter. Bei Ortsveränderungen werden die dafür nötigen
Kosten an den Mieter weitergereicht. Änderungen der Anlage erfolgen
durch den Vermieter, ebenso die Wartung und Reparatur. Die Wartung erfolgt
Mo.-Fr., 7-19 Uhr. Andere Zeiten müssen extra geregelt werden. Der
Mieter trägt die Kosten für die Abwehr der Nutzung durch Dritte,
es sei denn, der Dritte gehört in die Sphäre des Vermieters.
Die Datenverarbeitungsanlage ist von Belastungen jeglicher Art freizuhalten.
Der Mieter trägt die Kostep für unsachgemäße Bedienung
und verpflichtet sich, geschultes Personal einzusetzen. Der Vermiete/haftet
für entstandene Schäden außer Personen- und Sachschäden
bis zu der Höhe von 20 TDM
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Die RuV darf die Fotolabore und dazugehörige
Geräte nutzen. Wartungen und Reparaturen führt der Vermieter
durch.
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Der DD+V führt die Rechtsberatung für
die RuV durch.
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Finanzen: Für die Dienstleistungen Rechnungswesen,
Materialbeschaffüng, Personalabteilung, Archiv und Foto sowie Rechtsberatung
zahlt die RuV an den DD+V Jahr. (Lt. Cohn ist diese Summe im Etat enthalten.)
Der DD+V behält sich vor, diese Summe für das laudende Geschättsjahr
um 3% zu erhöhen, wenn er dies bis März desselben Jahres angekündigt
hat. Die Miete, Kosten für die Datenverarbeitungsanlage, Fotoausstattung
und Material wird in tatsächlicher Höhe berechnet (ebenfalls
im Etat enthalten).
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Der Vertrag ist mit einer Frist von 6 Monaten
zum Monatsende kündbar.